Das Schweizer Stimmvolk befindet am 15. Mai 2022 über eine Anpassung des Filmgesetzes. Die Gesetzesänderung würde die Streaming-Plattformen dazu verpflichten, einen Teil ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Das FIFF ruft im Namen der kulturellen Vielfalt dazu auf, dieses Gesetz zu unterstützen und ein «Ja» in die Urne zu legen.
Das FIFF befürwortet diese neue Unterstützung für die Produktion von Schweizer Filmen und Serien. Das Festival hat es sich seit jeher zur Aufgabe gemacht, dem Filmschaffen in seiner ganzen Vielfalt eine Plattform zu bieten. Daher ist es nur logisch, dass es ein Gesetz unterstützt, mit dem diese perspektivische Vielfalt im eigenen Land gefördert wird. Es handelt sich um eine einmalige Gelegenheit, einer Vielzahl von KMUs zu ermöglichen, ihre Arbeit fortzusetzen und dank der Kultur die lokale Wirtschaft zu stärken.
Mit der Änderung des Filmgesetzes würde dieses an das digitale Zeitalter angepasst. Sollten die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Revision zustimmen, würden die Streaming-Dienste in die Filmförderung einbezogen werden. Mit anderen Worten: Plattformen wie Netflix, Disney+ oder Blue von Swisscom müssten 4% ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren. Dies gilt bereits seit Jahrzehnten für die privaten nationalen Fernsehsender sowie für Streaming-Plattformen in vielen EU-Ländern. Schätzungen zufolge würde dies der Schweizer Filmbranche rund 18 Millionen Franken einbringen.
Weitere Informationen zu diesem Gesetz finden Sie in der Pressemitteilung von Cinésuisse, dem Dachverband der Schweizerischen Film- und Audiovisionsbranche, sowie in der Präsentation der Sektion Film des Bundesamts für Kultur.