
Eine Freiburger Geschichte: der jährlich stattfindende Kurzfilmwettbewerb des Internationalen Filmfestivals Freiburg (FIFF). Mit der Unterstützung der KGV und in Partnerschaft mit dem Freiburger Tourismusverband hat das FIFF dieses Jahr Profis und Amateure eingeladen, Filme zum Thema «Land der Musik» zu realisieren. Die besten Kurzfilme werden am FIFF 2025 gezeigt.
Entdecken Sie die Preisträger des ersten Wettbewerbs, der in diesem Jahr stattfand.
Die Anmeldungen für den nächsten Wettbewerb wird im Frühjahr 2025 eröffnet. Das FIFF und der Verband der Freiburger Audivisionsbranche Fribourg Films. bieten während des Realisierungsprozesses eine technische Unterstützung an. Die Wettbewerbsteilnahme ist kostenlos. Es werden Preise verliehen und die besten Filme werden während der nächsten Ausgabe des FIFF gezeigt.
Vollständiges Reglement
1. TITEL UND DEFINITION
Unter der Bezeichnung EINE FREIBURGER GESCHICHTE führt das Internationale Filmfestival Freiburg (FIFF) einen Kurzfilmwettbewerb durch.
2. KONZEPT DES WETTBEWERB
Der Wettbewerb EINE FREIBURGER GESCHICHTE findet über einen Zeitraum von sechs Monaten statt, beginnend am 1. Mai und endend am 30. November jedes Jahres.
Er ist Personen vorbehalten, die im Kanton Freiburg wohnhaft sind.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, im Mai an einem Informationstag teilzunehmen, um die technischen Grundlagen der Filme festzulegen und das Jahresthema zu vertiefen, um Stereotypen zu vermeiden.
Während des gesamten Realisierungsprozesses der Filme stehen das FIFF und die Mitglieder des Verbands der Freiburger Audivisionsbranche Fribourg Films. beratend und unterstützend zur Verfügung.
Eine vom FIFF ernannte Jury verleiht einen 1. Preis, 2. Preis, 3. Preis, 4. Preis und 5. Preis. Es sind auch besondere Erwähnungen möglich.
Die Gewinnerfilme werden während des FIFF des folgenden Jahres gezeigt, auf einer oder mehreren Internetseiten zur Verfügung gestellt und in der Kantons- und Universitätsbibliothek (KUB) hinterlegt.
Das FIFF behält sich das Recht vor, die am Wettbewerb teilnehmenden Filme zu veröffentlichen, veröffentlichen zu lassen oder von einer Veröffentlichung abzusehen.
Das FIFF informiert die Filmemacherinnen und Filmemacher, ob ihr Film ausgewählt wurde oder nicht.
Rechtsmittel oder Begründungen der Entscheide sind ausgeschlossen.
3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Am Wettbewerb kann jede volljährige Person teilnehmen, die einen Kurzfilm von maximal fünf Minuten Länge (einschliesslich Nachspann) zum vom FIFF vorgegebene Thema realisieren möchte. Sie erklärt sich mit allen Punkten des vorliegenden Reglements einverstanden.
Sie füllt das Anmeldeformular aus und unterschreibt es – damit akzeptiert sie die Teilnahmebedingungen.
Die Filme können von einer Regisseurin, einem Regisseur oder mehreren Regisseurinnen und Regisseuren realisiert werden.
Die Filme dürfen keinen Aufruf zur Gewalt, Sex oder rechtlich verwerfliche Bilder enthalten.
4. RECHTE
Das FIFF wird Ko-Produzent der Filme, die am Wettbewerb teilnehmen, und im Nachspann muss der Vermerk «Der Film wurde im Rahmen des Wettbewerbs EINE FREIBURGER GESCHICHTE realisiert» erscheinen.
Die am Wettbewerb teilnehmenden Personen, die keinen Preis gewinnen, behalten sämtliche Rechte an ihren Filmen.
Bei Filmen, die einen Preis gewonnen haben, wird der Organisator automatisch zum Ko-Verleiher.
Das FIFF und Fribourg Region können die Filme, die am Wettbewerb teilnehmen, für Werbezwecke und/oder für öffentliche oder private Vorführungen verwenden. Gegebenenfalls werden die Filmemacherinnen und Filmemacher darüber informiert.
Diese Verbreitung der Filme ist grundsätzlich nicht für kommerzielle Zwecke gedacht.
Sollte durch die Verbreitung der Filme ein finanzieller Gewinn entstehen, fliessen 70 % davon an die teilnehmenden Filmemacherinnen und Filmemacher und 30 % ans FIFF.
Die Filme können vom FIFF oder den Ko-Produzenten einzeln oder als Programm mit mehreren Filmen verwendet werden.
Die Bilder aus persönlichen Archiven bleiben alleiniges Eigentum ihrer Besitzerinnen und Besitzer.
5. FINANZIELLES/PREISE
Die Preise werden an die Person oder Gruppe vergeben, die die von der Jury ausgezeichneten Filme realisiert hat. Sie verteilen sich wie folgt:
- 5. Preis im Wert von CHF 100.−.
- 4. Preis im Wert von CHF 250.−.
- 3. Preis im Wert von CHF 500.−.
- 2. Preis im Wert von CHF 1000.−.
- 1. Preis im Wert von CHF 1500.−.
6. VERSCHIEDENES UND UNVORHERGESEHENES
Jegliche Korrespondenz oder Informationsanfragen zum Wettbewerb EINE FREIBURGER GESCHICHTE sind an die folgende Adresse zu richten:
FIFF
Wettbewerb Eine Freiburger Geschichte
Esplanade de l’Ancienne Gare 3
1700 Freiburg
philippe.clivaz@fiff.ch
Das FIFF legt die Bestandteile des Vor- und Abspanns fest (Frage der Urheberrechte bei Archivbildern, des Copyrights, Bezeichnung des Wettbewerbs), die am Anfang und Ende jedes Films erscheinen müssen. Es leitet diese Informationen an die Teilnehmenden weiter.
Das FIFF ist für die Regelung von Fällen zuständig, die von diesem Reglement nicht vorgesehen werden.
Die Teilnahme am Wettbewerb EINE FREIBURGER GESCHICHTE setzt die vorbehaltlose Annahme der in diesem Reglement aufgeführten Bedingungen voraus.
Freiburg, 15. Februar 2024/PhC/TJ